Zwei langjährigen Gerichtsverfahren zum Verstoß gegen die Privatsphäre von Geflüchteten fanden am 15. Juni am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ihr Ende. Beim ersten klagten ehemalige Bewohner der Aufnahmeeinrichtung Ellwangen, Baden-Württemberg. Nach einer bundesweit bekannt gewordenen Polizeirazzia in der Aufnahmeeinrichtung Ellwangen zielten die Kläger:innen im ersten Verfahren darauf ab, die polizeiliche Durchsuchung der Zimmer in Zuge von Abschiebungen zu unterbringen. Die Klage wurde abgewiesen. Im zweiten Verfahren ging es um Durchsuchungen von Behördenmitarbeiter:innen und private Security, legitimiert durch die baden-württembergische Hausordnung für Aufnahmeeinrichtungen. Die Klage wurde vom Gericht als unzulässig abgelehnt. Wiebke Judith, Rechtsreferentin von PRO ASYL ordnet die Verfahren ein und plädiert dafür die Kämpfe um Grundrechte von Geflüchteten weiterzuführen.
Was geht, Wiebke von PRO ASYL? Weiter für Grundrechtsschutz in Geflüchteten-Lagern streiten!
Jule
Mark